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Aktuelles der ÖGKJP

Link Stellungnahme der ÖGKJP zur Novellierung des Jugendwohlfahrtsgesetzes
Link Ehrungen im Rahmen der ÖGKJP – Jahrestagung 2008 in Linz
Link Ernst Berger-Förderpreis für sozialpsychiatrische Forschung
(Österreichische Gesellschaft für kinder- und Jugendpsychiatrie)
Link Sonderfach KJP ab 1.2.2007

Stellungnahme der ÖGKJP zur Novellierung des Jugendwohlfahrtsgesetzes

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1) Gerade Kinder und Jugendliche mit komplexen und schwerwiegenden Problemen in ihrer Entwicklung- speziell psychischen Entwicklung benötigen häufig umfassenden Hilfe der Kinderpsychiatrie und der Jugendwohlfahrt also beider Hilfssysteme. Sie erweisen sich aktuell oft als Satelliten im rechtlich unklar abgesteckten Grenzgebiet. Eine gesetzliche Regelung, die die Zuständigkeit der Jugendwohlfahrt als Rechtsanspruch verankert, würde zu einer wesentlichen Qualitätssteigerung der Zusammenarbeit und damit längerfristig zur Schaffung tragfähiger Kooperationsstrukturen führen.

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Ehrungen im Rahmen der ÖGKJP – Jahrestagung 2008 in Linz

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1) Die ÖGKJP – Urkunden für die Absolvierung der Facharztprüfung wurden erstmals überreicht an: Frau Dr. Andrea Engel (NÖ) und Herrn Dr. Christian Kienbacher (Wien), die beide am 22.11.2007 die Facharztprüfung als erste Kandidaten abgelegt haben.
2) Die erstmalige Vergabe des „Wissenschaftsförderungspreises der ÖGKJP“ erfolgte an Herrn Dr. Christian Kienbacher (Univ.-Klinik f. Psychiatrie des Kindes- u. Jugendalters, Wien).

Ernst Berger-Förderpreis für sozialpsychiatrische Forschung

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Die Österreichische Gesellschaft für kinder- und Jugendpsychiatrie schreibt erstmals den Ernst Berger - Förderpreis für sozialpsychiatrische Forschung aus.

Der Preis ist mit € 1000- dotiert und kann in maximal 2 Teile geteilt werden.

Zur Einreichung werden angenommen:

Beiträge aus dem Themenbereich der sozialpsychiatrischen Forschung in der Kinder- und Jugendpsychiatrie - dazu gehören insbesondere Arbeiten, die sich mit Fragen von Strukturen und Strategien der gemeindenahen, interdisziplinären Versorgung und Rehabilitation von Kindern und Jugendlichen mit psychischen Störungen in Österreich befassen – die folgenden Kriterien entsprechen:

a) Publizierte oder zur Publikation angenommene Originalarbeiten, die in reviewten wissenschaftlichen Journalen veröffentlicht werden
b) Abschlussberichte an Forschungsfonds, sofern sie den Qualitätskriterien einer Originalarbeit entsprechen.
c) Beiträge in wissenschaftlichen Fachbüchern oder Monographien
d) Wissenschaftlich fundierte Beiträge zu Planungsvorhaben im öffentlichen Bereich (Gesundheits-, Sozial-, Bildungs- oder Justizwesen)

Die Autoren können aus dem Kreis all jener Berufsgruppen kommen, die durch die Statuten der ÖGKJP als Quellberufe für die Mitgliedschaft definiert sind.

Die Einreichung erfolgt an die Vereinsadresse der ÖGKJP (per Post oder e-mail) bis Ende Oktober 2008.

Sonderfach KJP ab 1.2.2007

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Die Ärztinnen-/Ärzte-Ausbildungsordnung 2006 (ÄAO 2006)
liegt vor und wird demnächst im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und tritt mit 1. Februar 2007 in Kraft.

Auszug aus der ÄAO 2006:

§ 10. (1) Die Ausbildung zur Fachärztin / zum Facharzt eines Sonderfaches ist auf folgenden Gebieten der Medizin möglich:
....
18. Kinder- und Jugendpsychiatrie
...
§ 15. (1) Eine Additivfachausbildung ist auf folgenden Teilgebieten der nachstehenden Sonderfächer möglich:
...
14. Neuropädiatrie im Rahmen der Sonderfächer Kinder- und Jugendheilkunde, Kinder- und Jugendpsychiatrie sowie Neurologie.
...

§ 37. diese Verordnung tritt mit 1. Februar 2007 in Kraft.


Anlage 18
  1. Abschnitt Sonderfach Kinder- und Jugendpsychiatrie

    1. Definition des Aufgabengebietes

      Das Sonderfach Kinder- und Jugendpsychiatrie umfasst die Prävention, Diagnostik, Behandlung und Rehabilitation von im Kindes- und Jugendalter auftretenden psychischen und psychosomatischen Krankheiten und Störungen sowie von psychischen und sozialen Verhaltensauffälligkeiten einschließlich der psychiatrischen Behandlung von neurologischen Erkrankungen und entwicklungsbedingten psychischen Erkrankungen sowie die fachspezifische Begutachtung.

    2. Mindestdauer der Ausbildung und Ausbildungsfächer

      1. Hauptfach: vier Jahre
      2. Pflichtnebenfächer:
        • Zehn Monate Kinder- und Jugendheilkunde
        • Acht Monate Psychiatrie
        • Sechs Monate Neurologie
      3. Wahlnebenfächer: Keine

  2. Abschnitt: Additivfach Neuropädiatrie

    1. Definition des Aufgabengebietes

      Das Additivfach Neuropädiatrie (Neurologie des Kindes- und Jugendalters) umfasst die Prävention, Abklärung, diagnostik, konservative Behandlung und Rehabilitation von Erkrankungen und Störungen des zentralen, peripheren und vegetativen Nervensystems sowie der Muskulatur des Kindes und Jugendlichen.

    2. Mindestauer der Ausbildung und Ausbildungsfächer

      1. Zwei Jahre neuropädiatrie
      2. Ein Jahr Kinder- und Jugendheilkunde

Anrechenbarkeit der Ausbildung in KJP für andere Sonderfächer:

Sonderfach Kinder- und Jugendheilkunde:
Eine absolvierte Ausbildung in Kinder- und Jugendpsychiatrie ist in der Dauer von höchstens sechs Monaten auf die Ausbildung im Hauptfach (vier Jahre) anzurechnen.

Sonderfach Psychiatrie und Psychotherapeutische Medizin:
Eine absolvierte Ausbildung in Kinder- und Jugendpsychiatrie ist in der Dauer von höchstens acht Monaten auf die Ausbildung im Hauptfach (fünf Jahre) anrechenbar.